Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Dienstleister, der Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen in deren häuslicher Umgebung erbringt.
Das Leistungsspektrum ist vielfältig und kann von medizinischer Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung) über Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
In der Regel wird ein Pflegegrad von der Pflegekasse anerkannt, um Leistungen der ambulanten Pflege in Anspruch zu nehmen. Auch ohne Pflegegrad kann man Leistungen privat abrechnen lassen.
Die Kosten können ganz oder teilweise von der Pflegeversicherung, der Krankenkasse oder dem Pflegebedürftigen selbst getragen werden, je nach Situation und Pflegegrad.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet die Pflegebedürftigkeit und teilt einen Pflegegrad zu.
Ja, in der Regel kann ein ambulanter Pflegedienst auch kurzfristig Unterstützung leisten, wenn sich der Pflegebedarf unerwartet ändert.
Pflegedienste haben in der Regel Vertretungsregelungen, sodass die Pflege auch bei Ausfall eines Pflegers gewährleistet ist.
Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und kann von wenigen Besuchen pro Woche bis hin zu mehrmals täglich variieren.
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad Leistungen der Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftlichen Versorgung.
Pflegedienste unterliegen regelmäßigen Qualitätsprüfungen und müssen bestimmte Standards einhalten.